Markierungsvoraussetzungen
Die Markierungsflächen müssen zur Ausführung durchgehend frei und verkehrsfrei sein. Der Untergrund muss sauber (besenrein), frei von Ölen und anderen Trennmitteln und trocken sein. Die Bodentemperaturen müssen im zulässigen Bereich liegen. Bei Markierungen in Gebäuden, sowie bei Ausführung der Arbeiten in den Abend- und Nachtstunden hat der Auftraggeber für ausreichende Beleuchtung zu sorgen.
Termine
Die Termine für die Ausführung werden in gegenseitiger Absprache mit dem Auftraggeber festgelegt. Sollte eine der Markierungsvoraussetzungen (siehe oben) nicht erfüllt sein, kann es zu Terminverschiebungen unsererseits kommen. Soweit diese nicht direkt durch uns zu verantworten sind besteht kein Anspruch auf Entschädigung o.ä.
Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt in der Regel nach Fertigstellung der Arbeiten nach effektivem Aufmaß, aufgerundet auf volle Meter.
Sollte der Auftrag in mehreren Schritten ausgeführt werden oder sich die Fertigstellung des Gesamtauftrags verzögern, sind wir berechtigt, Teilrechnungen über die erbrachten Leistungen zu stellen.
Gewährleistung und Schadenersatz
Ausgenommen von der Gewährleistung sind Applikationen bei einer Bodentemperatur unter 5 Grad Celsius, auf alten, porösen oder vorher mit Gasflamme getrockneten Asphaltflächen sowie auf Splitt-, Kies- und Rasenstein-Belägen.
Für Arbeiten im Freien, welche auf Wunsch des Auftraggebers in den Monaten Oktober bis einschließlich März ausgeführt werden, übernehmen wir keine Gewährleistung.
Markierungsarbeiten sind keine Bauleistung im herkömmlichen Sinne, sondern eine verschleißende Malerarbeit! Gewährleistung wird nur für die ordnungsgemäße Aufbringung und auf ordnungsgemäßes Material gewährt.
Wir können Gewährleistungsansprüche durch Nachbesserung oder Preisminderung erfüllen. Der Auftraggeber verzichtet auf die Wandlung des Vertrages.
Schadenersatzansprüche aller Art uns gegenüber sind ausgeschlossen, sofern uns nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen wird. Die Höhe der Schadenersatzansprüche ist mit dem Wert der gelieferten Dienstleistung beschränkt. Für reine Vermögensschäden haften wir nicht.
Zur Vermeidung von Schäden an Bodenversiegelungen oder anderen speziellen Bodenbeschaffenheiten ist der Auftraggeber verpflichtet, den Auftragnehmer vor Angebotsabgabe, spätestens aber vor Beginn der Arbeiten, über deren Vorhandensein zu unterrichten.
Sicherheitsleistungen
Es werden keinerlei Sicherheitsleistungen oder sonstige Einbehalte (Strom, Wasser, Bauversicherung, usw.) vereinbart.
Terminvorgaben
Sofern der Auftraggeber die Ausführung der Arbeiten zu einem Termin wünscht, an welchem nicht alle Markierungsvoraussetzungen erfüllt sind, verzichtet dieser auf sämtliche Gewährleistungsansprüche. Wir behalten uns vor, in diesem Fall die Ausführung der Arbeiten abzulehnen. Es besteht kein Anspruch auf Ausführung.
Schlussbestimmungen
Mündliche Nebenabreden bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung unsererseits. Sollte eine der obigen Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen davon unberührt Für die unwirksame Klausel tritt eine wirksame Regelung in Kraft, welche dem Sinn der ursprünglichen Formulierung bestmöglich entspricht.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Nürnberg, soweit der Auftraggeber Kaufmann gem. Paragraph 1 ff. HGB ist. Wir sind jedoch auch berechtigt, Klage am Sitz des Auftraggebers zu erheben
Allgemeines
Wir, die Firma B. Berberich Markierung und Dekoration übernehmen Aufträge zu den nachstehenden Bedingungen. Abweichende Bedingungen bedürfen unserer ausdrücklichen Zustimmung.
Soweit nachstehend keine Regelung getroffen ist, gilt die VOB/B in jeweils neuester Fassung. Nachrangig gilt das Werkvertragsrecht des BGB.
Angebote
Die von uns erstellten Angebote haben eine Gültigkeit von 3 Monaten ab dem Datum ihrer Erstellung, außer es ist eine abweichende Gültigkeit im Angebot angegeben.
Alle angebotenen Preise sind Netto Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer ist gesondert aufgeführt.
Vertragsschluss
Alle uns erteilten Aufträge werden erst mit unserer schriftlichen Bestätigung oder mit Beginn der Arbeiten verbindlich
Termine
Alle vereinbarten Termine sind freibleibend und jederzeit widerruflich, soweit rechtfertigende Gründe dafür vorliegen. Diese sind unter anderen: Ungeeignetes Wetter bei Außenmarkierungen, Lieferverzögerung bei Vorlieferanten sowie krankheitsbedingte Ausfälle.
Wir bemühen uns die Ausführungstermine der Dienstleistungen nach Möglichkeit einzuhalten. Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Leistung oder Lieferung sind ausgeschlossen.
Mehrarbeiten
Sollten im Rahmen der Ausführung zusätzliche Leistungen vom Kunden gefordert oder sachlich erforderlich werden, haben wir Anspruch auf eine zusätzliche Vergütung der Mehrarbeiten. Übersteigen die sachlich notwendigen Leistungen das Angebot um nicht mehr als 20%, gelten sie vom Kunden als genehmigt, ansonsten sind sie schriftlich zu genehmigen.
Mindermengen
Wenn die tatsächlich erbrachte Leistung um mehr als 10% geringer ausfällt als die angefragte und beauftragte Leistung behalten wir uns vor, einen angemessenen Mindermengenzuschlag in Rechnung zu stellen.
An- und Abfahrt, Baustelleneinrichtung
Wir behalten uns vor, die Kosten für die An- und Abfahrt sowie die Baustelleneinrichtung gesondert in Rechnung zu stellen. Diese werden im Angebot ausgewiesen.
Sollte der Auftrag an mehreren Tagen ausgeführt werden müssen, werden diese für jeden Arbeitstag wiederholt in Rechnung gestellt.
Die An- und Abfahrtskosten werden auch fällig, wenn der Auftraggeber einen Termin vorschreibt, an diesem aber aufgrund nicht durch uns zu verantwortender Umstände die Arbeiten nicht durchgeführt werden können. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Markierungsvoraussetzungen nicht erfüllt sind oder der Leistungsort nicht betretbar ist.
Reinigung, Absperrung und Baustellenerreichbarkeit
Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Flächen auf welchen die Markierungen aufgebracht werden sollen, zu dem vereinbarten Termin sauber, trocken, frei und zugänglich sind.
Sollten hier vor Beginn der Markierung zusätzliche Arbeiten durch den Auftragnehmer notwendig werden, so werden diese zusätzlich zum Angebot in Rechnung gestellt. Dies sind z.B. die Besenreinigung der Flächen bei vorhandenen Verschmutzungen oder das Erwärmen und Trocknen der Flächen durch Gasbrenner.
Vormarkierung
Die Vormarkierung erfolgt nach Vorgaben des Auftraggebers. Diese können entweder durch Einweisung vor Ort bei Beginn der Bauausführung oder durch rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten vorgelegte Markierungspläne übermittelt werden. Bei mündlicher Planung besteht kein Anspruch auf Maßhaltigkeit.